Gegenstand · ungewöhnlich
Steinmetzmarke
Eine Bleiplombe, die zur Entnahme aus dem Steinbruch berechtigt. Steinbrecher fragen nicht, erst der Buchhalter fragt.
Überblick
- Seltenheit
- ungewöhnlich
- Gewicht
- 1
- Verbrauchsgegenstand
- ja
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